Fragen? Fragen! Fragen…

 Welche Anschlüsse benötige ich bei meinem Neubau und mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Wo muss ich einen Stromanschluss beantragen und wer stellt ihn her? Wie funktioniert das mit dem Strom während der Baustelle?
Trifft das BauKG auch für mich als Bauherr bei meinem Einfamilienhaus zu?
Wer trägt das Risiko, wenn ein Betrieb unter Quarantäne ist?

 

Frau Ute F. aus Laa an der Thaya fragt: Welche Anschlüsse benötige ich bei meinem Neubau und mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Beim Hausbau gibt es viele klare Kosten – Grundstücksauf, die Nebenkosten, die beauftragten Gewerke. Oft aber sind einige Kosten gänzlich unbekannt.
Wichtig ist, sich vorab bereits einen guten Plan zu machen, so behält man den Überblick und die Kosten im Auge. Auch Budgetplanungen sind extrem wichtig für die Baustelle, damit man immer noch Reserven einplanen kann.

Die Anschlüsse, die sie benötigen sind schnell erklärt:

  • Stromanschluss
  • Gasanschluss wenn erforderlich (od. Fernwärme)
  • Wasseranschluss, Kanalanbindung
  • Anschluss an das Telekommunikationsnetz

Als Richtwerk können sie für diese Dienstleitungen mit etwa 8.000 Euro rechnen.  Natürlich können aufgrund des Wohnortes und der Anzahl der notwendigen Anschlüsse deutliche Unterschied auftreten. Planen Sie lieber etwas mehr ein und haben so einen Polster.

Oftmals ist es auch sehr nützlich, sich bei der Gemeinde zu erkundigen, in einigen Bundesländern Österreich gibt es spezielle finanzielle Förderungen, die durchaus lohnen können.

Hari S. aus Wolkersdorf fragt: Wo muss ich einen Stromanschluss beantragen und wer stellt ihn her? Wie funktioniert das mit dem Strom während der Baustelle?

Eines vorneweg: Hausanschlüsse dürfen nur von konzessionierten Elektrikern hergestellt werden. Achten sie hier darauf, dass der beauftragte Elektriker eine aufrechte Gewerbeausübung innehalt. Falls Sie sich nicht sicher sind, jede/r kann bei der GISA (Gewerbeinformationssystem Austria) kostenlos einen Gewerberegisterauszug der Firma beantragen.

Grundstätzlich ist beim Stromanschluss folgender Ablauf.

  1. Beantragen eines Netzzugangs bei dem zuständigen Netzbetreiber der Region das geht einfach per Onlineformular
    (in Niederösterreich: NÖ netz, EVN Gruppe, in Wien: Wiener Netze)
  2. Sobald der Netzzutritt gewährt wird, kann der konzessionierte Elektriker den Hausanschluss herstellen. Hierzu wird ein Netznutzungsvertrag mit dem Netzbetreiber abgeschlossen.
  3. Beantragen eines Stromliefervertrag. Seit der Liberalisierung können Sie Ihren Energielieferanten frei wählen. Hier nützt oft der Vergleich auf diversen Portalen.
  4. Bekanntgeben des Starttermins für die Stromlieferung beim Stromlieferanten.

Der Baustrom:
Bereits in der Bauphase ist Strom auf der Baustelle unumgänglich. Da der eigentliche Stromanschluss erst erstellt werden kann, wenn das Haus bereits steht, muss die Stromversorgung der Bauarbeiten anders gelöst werden.

Abhilfe schafft der Baustromkasten, der nur temporär angebracht wird. Dieser kann entweder gekauft oder gemietet werden. ER ist genauso wie der Hausanschluss zu beantragen. Es ist ein Stromzähler, der den Verbrauch misst. Eingerichtet wird er vom Techniker des Versorgungsunternehmen. Auf jeden Fall muss die Anlage freigeschalten und geplant werden. Wie auch beim Hausanschluss ist ein Energieliefervertrag mit einem Stromlieferanten erforderlich.

Für Baustrom gibt es oft attraktive Angebote der Stromdienstleister. Hier empfiehlt sich ein Vergleich verschiedener Anbieter.

Alex P aus Wien fragt: Trifft das BauKG auch für mich als Bauherr bei meinem Einfamilienhaus zu?

Für detaillierte Fragen bitten wir Sie, sich bei einer Rechtsberatung Informationen einzuholen. Das BauKG ist das Baustellenkoordinationsgesetz. Es gilt für alle Baustellen, auf denen Arbeitnehmer beschäftigt sind. Auch ein Einfamilienhaus, das nicht in Eigenregie gebaut wird, ist hier eine Baustelle im Sinne des BauKG.

Mit dem BauKG kommen auch viele Pflichten auf den Bauherren und dessen Vertreter zu. Hier ist genaue Information wichtig. Am besten ist, sich das Gesetz einmal durchzulesen und wenn nötig eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen.

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009146

  • Die vier wichtigsten Pflichten sind:
    schriftliche Bestellung Planungs- und Baustellenkoordinator für Baustellen mit Arbeitnehmer mehreren Arbeitgeber
  • SiGE-Plan ausarbeiten und laufend aktuell halten (abändern, falls erforderlich)
  • Unterlage für spätere Arbeiten zusammenstellen
  • Vorankündigung der Bauarbeiten bei Arbeitsinspektorat (mehr als 20 MA, mehr als 30 Arbeitstage/ 500 Personentage)
Mike A. aus Horn fragt: Niemand weiß wie sich die Corona-Pandemie in den nächsten Wochen und Monaten entwickeln wird.  Wer trägt das Risiko, wenn ein Betrieb unter Quarantäne ist?

Für detaillierte Fragen bitten wir Sie, sich bei einer Rechtsberatung Informationen einzuholen. Das kommt auf die Art der Quarantäne an. Ist der Betreib aufgrund einer behördlichen Anweisung geschlossen, so ist das „höhere Gewalt“ und demnach gibt es weder Vertragsstrafen noch Schadenersatz. Ist jedoch nur ein Teil des Betriebs verhindert, so muss der Betrieb für Ersatz (z.B. Personal) sorgen und ist verpflichtet, die Arbeitsdurchführung laut Vertrag einzuhalten.
Daher trägt der Betreib dann das „Corona-Risiko“ zu einem großen Teil.

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