Hausbau Lexikon – B wie… Baustelleneinrichtung-Hausbau

Hausbau Lexikon – B wie…

Baustelleneinrichtung.

Ein reibungsloser Ablauf auf der Baustelle setzt eine geplante und sinnvolle Baustelleinrichtung voraus. Damit nichts dem Zufall überlassen wird, sollte ein Baustelleneinrichtungsplan erstellt werden und dies den Fachleuten überlassen werden.
A und O ist es zu wissen, welche Gewerke, Maschinen und Geräte gebraucht werden und welche Sicherheitseinrichtungen erforderlich sind. Auch Fragen bezüglich der Lagerflächenkapazität sowie Arbeitsplätze und eventuell Besprechungsräumlichkeiten sollten hierbei bedacht werden. Weitere unerlässliche Themen sind die Versorgung mit Wasser, Strom, etc.

Grundsätzlich gibt es keine explizite Prüfung oder Genehmigung der Baustelleneinrichtung, es können jedoch in der Baugenehmigung bestimmte Auflagen festgesetzt werden, die bei der Einrichtung der Baustelle berücksichtigt werden müssen.

Im Folgenden listen wir dir großen Eckpfeiler der Baustelleneinrichtung auf – falls Sie sich unsicher sind, lassen Sie die Experten ran. Gerne steht Ihnen unser Team für Fragen zur Verfügung.

  1. Eckpfeiler – Der Bauzaun: Er ist der stumme Security für Ihr Bauprojekt! Er dient nicht nur dem Schutz vor unbefugten Zutritt sondern auch als Diebstahlschutz. Durch die variablen Elemente kann man den Bauzaun schnell und einfach anpassen. Es gibt diverse Mietmöglichkeiten. Um und auf ist hierbei die Verankerung, sodass auch bei höheren Windstärken der Bauzaun stehen bleibt. Sonst kann großer Schaden drohen.
  2. Eckpfeiler – Verkehrswege definieren. Wo geht`s lang? Zum einen dient dies dem Schutz der Verkehrswege sowohl für Verkehrsteilnehmer als auch Bauarbeitern. Zum anderen wir genügend Platz für Baustellenzufahrten und Lagerflächen vorab zugewiesen. Bei größeren Bauprojekten gehört hierzu auch die Verortung der Baustraßen.
  3.  Eckpfeiler – Medienbereitstellung: Ganz einfach – Baustellen wollen versorgt werden! Strom, Wasser, Energie, Material- diese Themen sind essentiell für den reibungslosen Ablauf. Auch in Zeiten von Handys unerlässlich: ein Anschluss an das Kommunikationsnetz. Bei Wasser ist unbedingt auch an die Trinkwasserversorgung der Bauarbeiter gedacht werden, sowie auch an die Waschmöglichkeit mit sauberen Wasser.
  4. Eckpfeiler – Materialschutz: An alles gedacht – Na sicher? Sind Bäume im unmittelbaren Nähefeld zu Baugrube, Bauvorhaben, Lagerflächen oder Verkehrswegen ist ein ordnungsgemäßer Schutz nach ÖNORM L1121 "Schutz von Gehölzen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" herzustellen. Sind die (Bestands)Leitungen alle in einem Plan verzeichnet und entsprechend geschützt, kann man stressfrei Baggerarbeiten beginnen. Auch an den Nachbarschaftsschutz sollte gedacht werden: Nachbargrundstücke dürfen ohne schriftliche Genehmigung des Eigentümers nicht betreten/ befahren oder beeinträchtigt werden.  Das Thema Brandschutz ist ebenfalls ein wichtiges Thema auf der Baustelle. Bei Nutzung von brandgefährdeten Materialen ist auf eine ausreichende Versorgung mit Feuerlöscheinrichtungen zu achten.
  5. Eckpfeiler – Entsorgung: Frei nach dem Motto- Weg mit dem Dreck! Sowohl die Baustellenabfälle müssen fachgerecht entsorgt werden, als auch für die Entsorgung der menschlichen Hinterlassenschaften ist zu sorgen.  Hierzu raten wir zum Schmökern in der österreichischen Deponieverordnung. Ein Baustellen-WC sollte eins der ersten Dinge sein, die bestellt und aufgestellt werden sollte. Für die Baustellenabfälle ist oft die Aufstellung von mehreren Mulden ratsam sowie auf die Mülltrennung zu achten. Achtung! Niemals die Baugrube als Abfalldeponie benützen und auch nicht Baustellenschutt als Hinterfüllung verwenden!
  6. Eckpfeiler – Aufenthaltsräume: Ab 5 gleichzeitig beschäftigten Bauarbeitern die mehr als eine Arbeitswoche vor Ort sind, heißt es nicht nur "hackln". Für Pausen sowie für das Umkleiden sind geeignete Aufenthaltsräume (z.B. Container, ein abgetrennter Raum) zur Verfügung stellen. Gleiches gilt auch für Aufenthalte aufgrund schlechter Witterungsverhältnisse. Achtung! Bei Arbeitsräumen gelten die Bestimmungen der Arbeitsstättenverordnung!
  7. Eckpfeiler – zu guter letzt: Fehlen darf die Erste Hilfe nicht! Auch wenn man immer hofft, dass nichts passiert, für den Ernstfall muss eine Erste Hilfe Versorgung eingerichtet sein.

 

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